Immobilienverkäufer muss Käufer nicht auf gekündigte Gebäudeversicherung hinweisen (15.07.2019)

Der Verkäufer einer Immobilie muss den Käufer grundsätzlich nicht darauf hinweisen, dass er die Gebäudeversicherung gekündigt hat. Vielmehr muss sich der Käufer regelmäßig selbst um Versicherungsschutz bemühen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

(OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2018 - 22 U 104/18)