Im Wechsel bei Mutter und Vater lebende Kinder haben einen jeweils nur gekürzten Anspruch auf Regelleistungen (18.02.2015)

Leben Kinder aufgrund einer Vereinbarung über die Ausübung der elterlichen Sorge vier Tage pro Woche bei der Mutter und drei Tage bei dem Vater, steht den Kindern für die Bedarfsgemeinschaft, die sie mit der Mutter bilden, nur ein anteiliger Satz des Regelbedarfes zu (4/7). Die Kosten der Unterkunft werden ungekürzt zur Verfügung gestellt. Die Mutter kann nicht einwenden, sie komme für den generellen Unterhalt der...

(SG Detmold, Beschluss vom 27.10.2014 - S 18 AS 1733/14 ER)