"Ich bin kurz vor dem Amoklauf …" - Fristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Vorgesetzten rechtmäßig (12.01.2022)

Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

(ArbG Siegburg, Urteil vom 04.11.2021 - 5 Ca 254/21)