Hohe Beitragsnachforderung wegen Schwarzarbeit (13.03.2023)

Bauarbeiter, die im Wesentlichen ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und kein Unternehmerrisiko tragen, sind abhängig beschäftigt. Die beauftragende Baufirma kann
sich nicht auf einen Nachunternehmervertrag berufen, wenn dieser lediglich die tatsächlichen
Verhältnisse verschleiern sollte, um der gesetzlichen Sozialabgabepflichten zu entgehen. Dies entschied das Hessische Landessozialgerichts.

(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 07.03.2023 - L 8 BA 51/20)