Hochdosis-Influenza-Impfstoff: Pharmaunternehmen unterliegt vor Gericht (28.07.2022)

Die Verordnung, die das Impfen von Versicherten über 60 Jahren auch mit konventionellen
Influenza-Impfstoffen befristet weiterhin ermöglicht, ist nicht außer Vollzug zu setzen. Das Pharmaunternehmen, die den einzigen bislang zugelassenen Hochdosis-Influenza-Impfstoff vertreibt, hat keinen Anspruch auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung. Dies entschied in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren das Hessischen Landessozialgerichts.

(Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 26.07.2022 - L 8 KR 125/22 B ER)