Hessisches LSG: Kein Cannabis von der Krankenkasse wegen Alkoholsucht (03.05.2022)

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können gegenüber ihrer Krankenkasse eine Versorgung mit Cannabis beanspruchen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stehen insbesondere Rehabilitationsbehandlungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Cannabis besteht daher nicht. Dies entschied das Hessischen Landessozialgerichts (LSG).

(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 28.04.2022 - L 1 KR 429/20)