Hautstraffungsoperation nach massiver Gewichtsabnahme: Leistungspflicht der Krankenkasse nur bei medizinischer Operationsnotwendigkeit (29.12.2014)

Wer nach einer deutlichen Gewichtsabnahme mit einem erheblichen Hautüberschuss zu kämpfen hat, kann die Kosten für eine Hautstraffungsoperation von der Krankenkasse nur verlangen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine Bauchdeckenstraffung vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim hervor.

(Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 21.01.2014 - S 9 KR 2546/12)