Hausratversicherung nach Pkw-Einbruch mittels Funksignal nicht zu Zahlung verpflichtet (21.10.2020)

Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 12.03.2020 die Klage eines Piloten aus dem Raum Freiburg gegen ein Münchner Versicherungsunternehmen auf Zahlung aus der Hausratversicherung in Höhe von 3.314,72 Euro für einen aus seinem Pkw entwendeten Koffer ab.


(AG München, Urteil vom 20.10.2020 - 274 C 7752/19)