Haus in Thailand nicht kurzfristig verkaufbar - Jobcenter muss Notlage vorläufig abdecken (16.07.2019)

Wer Hartz IV-Leistungen beziehen will, muss Immobilienvermögen vorher verwerten und von dem Erlös leben. Ausnahmsweise kann jedoch eine akute Notlage zu vorläufigen Leistungen führen - dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22.05.2019 - L 11 AS 209/19 B ER)