Arbeitsuchende EU-Zuwanderer können weiterhin im Wege des sozialgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes Arbeitslosengeld II zugesprochen bekommen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
(SG Dortmund, Beschluss vom 18.11.2014 - S 35 AS 3929/14 ER)