Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Mutter auch dann einen Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag haben kann, wenn sie erneut verheiratet ist.
(SozG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2015 - S 31 AS 41/14)
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Mutter auch dann einen Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag haben kann, wenn sie erneut verheiratet ist.
(SozG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2015 - S 31 AS 41/14)