Hartz IV: Keine vorläufige Leistungsgewährung bei anhängigem BVerfG-Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionsregelungen (04.09.2019)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auch eine vorläufige Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 7 SGB II ausscheidet, solange beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen zur Klärung ansteht.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2019 - L 7 AS 987/19)