Hartz IV: Grundsicherungsleistungen sind in Ausnahmefällen auch als Zuschuss für Tilgungsraten zu gewähren (13.01.2015)

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als Hartz IV-Leistungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Bewohnt ein Hilfebedürftiger ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, so ist die Angemessenheit der damit verbundenen Kosten nach den gleichen Kriterien zu prüfen, wie bei Mietkosten. Soweit der Kredit für das Eigenheim noch nicht abbezahlt ist, werden auch Schuldzinsen...

(Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2014 - L 6 AS 422/12)