Hartz-IV: Grundsätze der Vermögensprüfung in Corona-Zeiten (10.02.2021)

Während der Corona-Pandemie soll eine Vermögensprüfung bei Hartz-IV-Anträgen nur noch bei erheblichem Vermögen stattfinden. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Bestimmung des Vermögensfreibetrags nicht gesetzeskonform sind.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.01.2021 - L 7 AS 5/21 B ER)