Auch Alleinstehende haben einen Anspruch nach dem SGB II ("Hartz IV") auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
(SG Dresden, Beschluss vom 10.10.2014 - S 20 AS 5639/14 ER)
Auch Alleinstehende haben einen Anspruch nach dem SGB II ("Hartz IV") auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
(SG Dresden, Beschluss vom 10.10.2014 - S 20 AS 5639/14 ER)