Handbremse nicht angezogen: Postzusteller haftet für Schäden durch sein wegrollendes Fahrzeug (11.11.2019)

Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

(ArbG Siegburg, Urteil vom 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18)