Halbierte Nachtzuschläge für Schichtarbeiter unzulässig (11.12.2020)

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 09.12.2020 - 10 AZR 334/20)