Häftling hat Anspruch auf Mietkostenübernahme vom Sozialamt (11.08.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Miete eines Häftlings in bestimmten Fällen vom Sozialamt übernommen werden muss.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2021 - L 8 SO 50/18)