Göttinger „Transplantationsskandal“: Leistungen müssen vergütet werden (01.02.2022)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass medizinisch notwendige Leistungen auch dann vergütet werden müssen, wenn falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt wurden.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 18.01.2022 - L 16 /4 KR 506/19)