"Glücksspieler" zur Rückzahlung von Hartz IV-Leistungen verpflichtet (30.09.2019)

Das Sozialgericht Wiesbaden hat entschieden, dass ein Empfänger von Hartz IV-Leistungen dazu verpflichtet ist, erhaltene Leistungen an das Jobcenter zurückzuzahlen, da er seine Hilfebedürftigkeit durch den Verkauf seines Hauses zur Tilgung von Spielschulden selbst herbei geführt hatte.

(SG Wiesbaden, Urteil vom 16.08.2019 - S 5 AS 811/16)