"Ghettoarbeit" während der NS-Zeit auch bei Verbleib im eigenen Haus begründet Anspruch auf Entschädigung (26.05.2020)

Das Bundessozialgericht hat dem Kläger, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde, einen Anspruch auf eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung von „Ghetto-Beitragszeiten“ zugesprochen (Aktenzeichen: B 13 R 9/19 R).

(BSG, Beschluss vom 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R)