Getrennt lebende Ehegatten: Bei Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist Regelbedarf für Alleinstehende zu berücksichtigen (18.09.2019)

Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu berücksichtigen. Ehegatten sind als dauernd getrennt lebend im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 a) SGB II bereits anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen...

(SG Stuttgart, Urteil vom 04.12.2018 - S 8 AS 3575/18)