Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die gesundheitlichen Beschwerden eines Polsterers an seiner Hals und Lendenwirbelsäule nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 06.02.2015 - S 1 U 2709/14)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die gesundheitlichen Beschwerden eines Polsterers an seiner Hals und Lendenwirbelsäule nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 06.02.2015 - S 1 U 2709/14)