Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Übernahme der Anschaffungskosten für ein Fahrrad mit Elektroantrieb (sogenanntes "E-Bike") als Hilfsmittel verpflichtet ist.
(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 11.10.2013 - S 21 U 1106/12)