Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten regelmäßig keine Grundsicherungsleistungen (sogenanntes Hartz IV) Leistungsberechtigt sind hingegen freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer, solange
kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts vorliegt. Von einem solchen Missbrauch sei jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn der Betroffene durch seine Arbeitnehmertätigkeit...
(Hessisches LSG, Beschluss vom 11.12.2019 - L 6 AS 528/19 B ER)