Geringer ergänzender Sozialleistungsbezug begründet keinen Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts (25.02.2020)

Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, erhalten regelmäßig keine Grundsicherungsleistungen (sogenanntes Hartz IV) Leistungsberechtigt sind hingegen freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer, solange
kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts vorliegt. Von einem solchen Missbrauch sei jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn der Betroffene durch seine Arbeitnehmertätigkeit...

(Hessisches LSG, Beschluss vom 11.12.2019 - L 6 AS 528/19 B ER)