Generell Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten zu Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft ausreichend (30.05.2023)

Die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Lehrkraft ist wirksam, wenn eine generell erteilte Zustimmungserklärung der Gleichstellungsbeauftragten zu befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen geschlossen worden ist. So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2023 - 7 Sa 770/22)