Das Landessozialgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Landkreis Reutlingen einer gehörlosen Schülerin einen Gebärdendolmetscher zur Seite stellen muss.
(LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2023 - L 2 SO 204/23 ER-B)
Das Landessozialgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Landkreis Reutlingen einer gehörlosen Schülerin einen Gebärdendolmetscher zur Seite stellen muss.
(LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2023 - L 2 SO 204/23 ER-B)