Gefälschter Genesenennachweis kann Kündigungsgrund sein (30.05.2022)

Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen
tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine Kündigungsschutzklage abgewiesen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21)