Gefälschte Zeugnisse: Das Ende eines Möchtegernanwalts (07.12.2020)

Das AG München hat einen Studienabbrecher, der sich durch gefälschte juristische Staatsexamenszeugnisse die Rechtsanwaltszulassung und mehrere gut dotierte Jobs bei Anwaltskanzleien erschlichen hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und zur Zahlung von 325.642 Euro an Wertersatz verurteilt.

(AG München, Urteil vom 23.11.2020 - 823 Ls 231 Js 185686/19)