Gastwirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung wegen coronabedingter Betriebsschließung (25.02.2021)

Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt aus Neustadt a. d. Weinstraße daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab,...

(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 21.01.2021 - 3 O 154/20)