An Fußheberteillähmung leidender Versicherter hat Anspruch auf Versorgung mit WalkAide-Myo-Orthese (08.07.2019)

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit erforderlichen Hilfsmitteln. Einer positiven Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bedarf es nicht, wenn das Hilfsmittel dem Behinderungsausgleich dient. Hiervon ist auszugehen, wenn der Versicherte an einer Fußheberteillähmung leidet und eine WalkAide-Myo-Orthese das Gehvermögen verbessert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Beschluss vom 13.05.2019 - L 1 KR 262/18)