Frühere Beschäftigung als Küchengeräteverkäufer vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für spätere Tätigkeit als Arbeitsvermittler (15.03.2019)

Hat ein Arbeitnehmer in einer früheren Tätigkeit eine Vertriebskompetenz erworben, vermittelt ihm dies allein noch keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler, die im Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit entgeltsteigernd zu berücksichtigen wäre. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Urteil vom 14.03.2019 - 6 AZR 171/18)