Fristlose Kündigung eines kaufmännischen Mitarbeiters nach Verfälschen von Gehaltsabrechnungen zwecks Krediterlangung (12.10.2021)

Verfälscht ein kaufmännischer Angestellter Gehaltsabrechnungen, um damit einen Kredit erlangen zu können, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn durch sein Verhalten zerstört er das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber und verletzt die Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.

(LAG Hamm, Urteil vom 19.08.2021 - 8 Sa 1671/19)