Fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers wegen umfangreicher Datenlöschung (27.11.2020)

Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss eines Gesprächs über den Wunsch des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in erheblichem Umfang Daten, so rechtfertigt diese erhebliche Pflichtverletzung die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2020 - 17 Sa 8/20)