Frage des Arbeitgebers nach Gewerkschaftszugehörigkeit der Arbeitnehmer schränkt Koalitionsbetätigungsfreiheit der Gewerkschaft unzulässig ein (19.11.2014)

Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer
zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Urteil vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13)