Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder begründet Entschädigungsansprüche (20.05.2019)

Das Arbeitsgericht Gießen hat entschieden, dass das Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder einen Entschädigungsanspruch begründet.

(ArbG Gießen, Urteil vom 26.01.2018 - 3 Ca 433/17)