Fahrzeugbeschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privathaftpflichtversicherung (02.12.2014)

Kommt ein Einkaufswagen beim Beladen eines PKW ins Rollen und beschädigt ein anderes Fahrzeug, so haftet dafür die Privathaftpflichtversicherung. Die Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kommt dagegen nicht in Betracht. Denn der Schaden ist nicht durch den Gebrauch des PKW entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor.

(AG Bad Homburg, Urteil vom 21.01.1992 - 2 C 2605/91)