Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt (08.06.2020)

Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil.

(Hessisches LAG, Urteil vom 04.06.2020 - L 1 BA 15/18)