Facharzt für Urologie darf bei fehlender Berücksichtigung von gültigen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards Zulassung entzogen werden (18.02.2020)

Einem Facharzt für Urologie kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit entzogen werden, wenn die urologische Praxis ohne Beachtung der seit Jahren gültigen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards betrieben wird. Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn der Vertragsarzt eine Untersagungsverfügung nicht beachtet und weiterhin vertragsärztliche Leistungen abrechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

(SG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2018 - S 5 KA 647/16)