EuGH: Ausschluss von homosexuellen Männern bei der Blutspende kann gerechtfertigt sein (29.04.2015)

Der Ausschluss von der Blutspende für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, kann im Hinblick auf die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschende Situation gerechtfertigt sein. Es muss feststehen, dass für diese Personen ein hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten, wie insbesondere HIV, besteht und dass wirksame Nachweistechniken oder weniger belastende Methoden fehlen, um...

(EuGH, Urteil vom 29.04.2015 - C-528/13)