Erstattung von Stornokosten aus Reiserücktrittsversicherung nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf (19.01.2021)

Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reiserücktrittsversicherung wegen einer unerwartet schweren Erkrankung setzt voraus, dass vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden. Dies erfordert die Angabe, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

(AG Hamburg, Urteil vom 25.06.2020 - 923 C 134/19)