Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge dagegen abgewiesen.
(BVerfG, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20 u.a.)
Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge dagegen abgewiesen.
(BVerfG, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20 u.a.)