Erblich bedingte Netzhauterkrankung im Endstadium rechtfertigt wegen drohender Erblindung Kostenübernahme für Transkornealen Elektrostimulationstherapie durch Krankenkasse (04.09.2019)

Bei einer Erkrankung an Retinitis pigmentosa, einer erblich bedingten Netzhauterkrankung, besteht auf Grundlage des § 2 Abs. 1a SGB V ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Behandlung mit der Transkornealen Elektrostimulationstherapie unter Verwendung des OkuStim-Systems, wenn sich die Krankheit nahe dem Endstadium und damit der nahe Erblindung befindet, da eine medizinische Therapie derzeit nicht zur...

(SG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2019 - S 9 KR 1689/18)