Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als pfändbares Arbeitseinkommen (21.10.2021)

Eine zwischen einem der beiden Geschiedenen und seinem Arbeitgeber vereinbarte Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie für eine Lebensversicherung (Direktversicherung) gehört nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen nach einer Ehescheidung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 14.10.2021 - 8 AZR 96/20)