Energieversorger darf Stromzufuhr wegen Erkrankung der Schuldnerin nicht unterbrechen (16.04.2015)

Das Amtsgericht Hannover hat einem hannoverschen Energieversorgungsunternehmen im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, trotz Zahlungsrückstands bei einem erkrankten Ehepaar den Strom abzustellen, da die an der Lunge erkrankte Schuldnerin zwingend auf die Stromversorgung für ihr benötigtes Sauerstoffgerät angewiesen ist.

(AG Hannover, Beschluss vom 08.04.2015 - 561 C 3482/15)