Einstweilige Verfügung gerichtet auf Weiterbeschäftigung nach Freistellung des Arbeitnehmers wegen ordentlicher Kündigung (02.08.2021)

Wird ein Arbeitnehmer nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung vom Arbeitgeber einseitig freigestellt, so kann der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung gerichtet auf Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beantragen. Denn eine einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich unzulässig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21)