Einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters aufgrund Prozesssituation begründet keine grobe Pflichtverletzung (22.02.2023)

Kommt es aufgrund der Prozesssituation zu einem einmaligen Lachen eines ehrenamtlichen Richters begründet dies keine grobe Pflichtverletzung, welche eine Enthebung von seinem Amt nach sich ziehen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2022 - 2 SHa-EhRi 7013/22)