Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, dem Arbeitszeitgesetz unterfallen und grundsätzlich täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen.
(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2019 - 4 A 1334/17)