Einhaltung der Höchstarbeitszeit: Zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte eingestellte Kraftfahrer sind durch Arbeitszeitgesetz geschützt (30.10.2019)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, dem Arbeitszeitgesetz unterfallen und grundsätzlich täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen.

(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2019 - 4 A 1334/17)