Easyjet - Stationierung von weniger Flugzeugen am BER: Kündigungen der zweiten Kündigungswelle im Mai/Juni 2021 durch Easyjet unwirksam (11.08.2022)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die ausgesprochenen Kündigungen der zweiten Kündigungswelle unwirksam sind. Betriebsbedingte Gründe für diese späteren Kündigungen seien nicht feststellbar.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2022 - 9 Sa 1637/21)