Drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung erfordert ausreichende Lesbarkeit und Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart (16.06.2022)

Die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung in einem Lebensversicherungsvertrag erfordert eine ausreichende Lesbarkeit und die Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart. Die Belehrung muss beim Durchblättern erkennbar sein. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

(OLG Dresden, Beschluss vom 28.04.2022 - 4 U 2762/21)